Tarifvertrag

Der BAT/AOK-Neu – Unser Tarifvertrag und unsere Rechte im Arbeitsalltag

Welche Rechte und Ansprüche haben wir eigentlich aufgrund unseres Tarifvertrags? Der BAT/AOK-Neu regelt viele wichtige Aspekte unseres Arbeitsalltags – von Arbeitszeit und Urlaub über Eingruppierung und Vergütung bis hin zu besonderen Freistellungen und zusätzlichen Leistungen. In diesem Beitrag gebe ich einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen und zeige, warum es sich lohnt, den eigenen Tarifvertrag zu kennen und die eigenen Rechte im Blick zu behalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon vorgekommen, dass mich Mitarbeitende mit erstauntem Gesicht anschauen, wenn ich Ihnen sage, dass sie bei der Geburt ihres Kindes einen Tag Arbeitsbefreiung mit Fortzahlung des Entgelts beantragen können. Diese und viele andere Regelungen finden sich im Manteltarifvertrag BAT/AOK-Neu.

Der BAT/AOK-Neu ist die tarifliche Grundlage für wesentliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft der AOK e. V. (TGAOK). Zusammen mit den ergänzenden Tarifverträgen regelt er wichtige Aspekte unseres Arbeitsverhältnisses.

Doch welche Bedeutung hat dieser Tarifvertrag für uns persönlich? Welche Themen sollten wir kennen? Und worauf können wir achten, um unsere tariflichen Rechte besser zu verstehen?

Mit dieser Information möchten wir euch einen verständlichen Überblick geben.

Was ist der BAT/AOK-Neu?

Der BAT/AOK-Neu ist der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der TGAOK. Zusammen mit den ergänzenden Tarifverträgen bildet er das Tarifwerk, das die Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten in der AOK-Gemeinschaft regelt.

Ein Manteltarifvertrag unterscheidet sich von einem reinen Vergütungstarifvertrag. Während ein Vergütungstarifvertrag insbesondere die Bezahlung regelt, enthält ein Manteltarifvertrag grundlegende Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen.

Dazu gehören je nach konkreter tariflicher Regelung beispielsweise Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsbedingungen und weitere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Wichtig: Nicht alle Regelungen finden sich ausschließlich im Manteltarifvertrag. Ergänzende Tarifverträge können zusätzliche Ansprüche begründen oder einzelne Themen näher ausgestalten.

Das AOK-Tarifwerk umfasst unter anderem einen Vergütungstarifvertrag sowie Regelungen zu Zulagen, Urlaubsgeld, vermögenswirksamen Leistungen und zur zusätzlichen Altersversorgung.

Zu finden sind die tarifvertraglichen Regelungen BAT/AOK im Sharepoint auf folgendem Wege:

  • im Suchfeld „Tarifvertrag“ eintippen
  • dann „tarifliche Regelungen BAT/AOK“ anklicken
  • danach das Feld mit dem Waagenbild anklicken
  • Nun sieht man einen Überblick über alle Tarifverträge.
  • Klickt man auf den in grüner Schrift gehaltenen Begriff „BAT/AOK-Neu“, dann öffnet sich der Text unseres Manteltarifvertrags.

Im Folgenden seien hier ein paar wichtige Aspekte, die unser Arbeitsleben bestimmen, näher erläutert.

Arbeitszeit und Überstunden

Die Arbeitszeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitsverhältnisses. Sie bestimmt, in welchem zeitlichen Umfang wir unsere Arbeitsleistung erbringen.

Im Zusammenhang mit der Arbeitszeit stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  • Welche regelmäßige Arbeitszeit gilt für mich?
  • Welche Bestimmungen gelten für die Verteilung meiner Arbeitszeit?
  • Unter welchen Voraussetzungen werden Überstunden angeordnet oder anerkannt?
  • Wie werden zusätzliche Arbeitsstunden ausgeglichen oder vergütet?
  • Welche Regelungen gelten für Pausen und Ruhezeiten?

Die Antworten ergeben sich aus den jeweils geltenden tariflichen Regelungen, gegebenenfalls ergänzt durch betriebliche Vereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen.

Gerade bei zusätzlichen Arbeitsstunden ist es sinnvoll, die geltenden Vorgaben zu kennen. Nicht jede länger geleistete Arbeitsstunde wird automatisch nach denselben Regeln behandelt.

Urlaub und Freistellungen

Erholungsurlaub ist wichtig, um neue Kraft zu schöpfen und Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen.

Welche Urlaubsansprüche bestehen und welche Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme gelten, sollte anhand der einschlägigen tariflichen Bestimmungen geprüft werden.

Dabei können beispielsweise folgende Fragen relevant sein:

  • Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
  • Welche Regelungen gelten bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit?
  • Was ist bei der Urlaubsplanung zu beachten?
  • Welche Bestimmungen gelten bei einer Erkrankung während des Urlaubs?
  • Gibt es besondere tarifliche Freistellungsansprüche für bestimmte Anlässe?

Neben dem regulären Erholungsurlaub können tarifliche oder gesetzliche Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freistellungen vorsehen.

Eingruppierung und Vergütung

Die Eingruppierung ist ein besonders wichtiger Bestandteil des AOK-Tarifwerks.

Sie steht in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit, die Beschäftigte ausüben, und den tariflichen Merkmalen, nach denen diese Tätigkeit bewertet wird.

Dabei ist es wichtig, zwischen der Eingruppierung und der Vergütung zu unterscheiden:

  • Die Eingruppierung betrifft die Zuordnung der Tätigkeit zu einer tariflichen Gruppe anhand der geltenden Tätigkeitsmerkmale.
  • Die Vergütung richtet sich nach den einschlägigen tariflichen Bestimmungen und weiteren maßgeblichen Faktoren.

Deshalb lohnt es sich, die eigene Eingruppierung nicht nur hinzunehmen, sondern die zugrunde liegenden tariflichen Kriterien zu kennen.

Folgende Fragen können dabei helfen:

  • Welche Tätigkeitsmerkmale sind für meine Stelle maßgeblich?
  • Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten prägen meine Tätigkeit?
  • Entspricht die Bewertung meiner Tätigkeit den tariflichen Anforderungen?
  • Welche Regelungen gelten für meine Vergütung und mögliche Zulagen?

Zuschläge und zusätzliche tarifliche Leistungen

Neben der regulären Vergütung können weitere tarifliche Leistungen vorgesehen sein.

Das AOK-Tarifwerk enthält unter anderem gesonderte Regelungen zu Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen und Urlaubsgeld. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, hängt von den jeweils geltenden Tarifverträgen und den darin festgelegten Voraussetzungen ab.

Deshalb sollten wir uns nicht allein auf die monatliche Vergütung konzentrieren, sondern auch prüfen, welche weiteren tariflichen Ansprüche für uns relevant sein können.

Dabei stellen sich beispielsweise folgende Fragen:

  • Welche Zulagen sind für meine Tätigkeit vorgesehen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können zusätzliche Leistungen beansprucht werden?
  • Welche Regelungen gelten für vermögenswirksame Leistungen?
  • Besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld oder andere tarifliche Sonderzahlungen?
  • Welche Bestimmungen gelten für die betriebliche oder zusätzliche Altersversorgung?

Kündigungsfristen und weitere Rechte

Auch bei Fragen rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen zu kennen.

Dabei können sowohl gesetzliche als auch tarifliche Regelungen eine Rolle spielen.

Zu beachten sind insbesondere:

  • Welche Kündigungsfristen gelten für mein Arbeitsverhältnis?
  • Gibt es tarifliche Besonderheiten, die für meine Beschäftigungszeit relevant sind?
  • Welche formalen Anforderungen müssen bei einer Kündigung beachtet werden?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen während der Kündigungsfrist?

Welche Fristen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von den einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

Warum sollten wir unseren Tarifvertrag kennen?

Der BAT/AOK-Neu ist nicht nur ein Dokument für die Personalabteilung. Seine Regelungen können unmittelbare Auswirkungen auf unseren beruflichen Alltag haben.

Wer sich mit dem Tarifvertrag beschäftigt, kann:

  • die eigenen Arbeitsbedingungen besser verstehen,
  • tarifliche Ansprüche gezielter nachvollziehen,
  • Fragen zur Eingruppierung und Vergütung fundierter stellen,
  • Unklarheiten bei Arbeitszeit und Urlaub frühzeitig erkennen,
  • bei Problemen gezielter nach den einschlägigen Bestimmungen suchen.

Dabei geht es nicht darum, jede einzelne Tarifbestimmung auswendig zu kennen.

Viel wichtiger ist es, zu wissen, wo die relevanten Regelungen stehen und wie man bei Fragen vorgehen kann.

Wo findet man Unterstützung im Falle von Fragen?

Wenn Fragen zum BAT/AOK-Neu auftreten, ist es sinnvoll, sich zunächst die für den jeweiligen Themenbereich geltenden Tarifbestimmungen anzusehen.

Je nach Fragestellung können folgende Anlaufstellen hilfreich sein:

  • die zuständige Personalabteilung,
  • die Interessenvertretung im Betrieb,
  • die zuständige Gewerkschaft,
  • fachkundige arbeitsrechtliche Beratung.

Dabei ist es hilfreich, die konkrete Fragestellung möglichst genau zu beschreiben und die dazugehörigen Unterlagen bereitzuhalten.

Bei der Prüfung eines tariflichen Anspruchs sollten immer die aktuelle Tarifversion und gegebenenfalls ergänzende Tarifverträge berücksichtigt werden.

Fazit: Unsere Arbeitsbedingungen kennen und verstehen

Der BAT/AOK-Neu bildet gemeinsam mit den ergänzenden Tarifverträgen eine wichtige Grundlage unserer Arbeitsbedingungen.

Er enthält Regelungen, die für unseren Arbeitsalltag und unsere tariflichen Ansprüche von Bedeutung sind. Deshalb lohnt es sich, sich mit den einschlägigen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Denn wer seine tariflichen Rechte kennt, kann seine Arbeitsbedingungen besser verstehen, Ansprüche gezielter prüfen und bei offenen Fragen fundierter handeln.

Nutzt die Gelegenheit, euch mit dem Tarifwerk vertraut zu machen, Fragen zu stellen und Unklarheiten anzusprechen.

Es geht um unsere Arbeitsbedingungen – und darum, gut informiert zu sein.